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Für Eigentümer von Büro, Praxis, Handel und Gewerbe

Bedarfsausweis für NichtwohngebäudeAb 2027 für neue Ausweise die einzige Wahl. Heute schon die bessere Entscheidung.

Für ein Nichtwohngebäude in NRW (Büro, Praxis, Laden, Halle, Gewerbe) stellen wir den Bedarfsausweis zum Festpreis von 899 EUR aus: berechnet aus Hülle, Technik und Nutzungszonen, zehn Jahre gültig, digital geliefert. Bis 31.12.2026 dürfen Sie noch zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gibt es ab 01.01.2027 bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis. Sie schicken uns Unterlagen oder Fotos, offene Punkte klären wir telefonisch, einen Vor-Ort-Termin braucht es nicht.

So erreichen Sie uns persönlich:

info@bedarfsausweis.nrw0152 060 777 67

899 EUR. Endpreis.

Fläche, Zonen und Anlagentechnik werden in der kostenlosen Vorprüfung eingeordnet. Danach geht es zum klaren Endpreis von 899 EUR weiter.

Adresse
Rudolfplatz 3, 50674 Köln
Telefon
0152 060 777 67
E-Mail
info@bedarfsausweis.nrw
  • DIBt-registriert
  • 10 Jahre gültig
  • Festpreis vor Beauftragung

Das GModG ist beschlossen

Ab 01.01.2027 gilt eine neue Ausweisart

Mit dem GModG (verkündet 28.07.2026) entfällt der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude ab dem 01.01.2027. Vorhandene Pläne, Nutzungszonen und Anlagendaten können vor einem konkreten Verkaufs- oder Vermietungsanlass geprüft werden.

Was das GModG im Detail ändert →

Unterlagen

Was wir brauchen, und was nicht

Die Voranalyse erfasst die Daten aus dem Bestellformular vollständig. Je nach Gebäude können anschließend zusätzliche Unterlagen wie Pläne oder Flächenaufstellungen nötig sein, die Übersicht zeigt, was typischerweise dazugehört.

Wohngebäude EFH · ZFH · MFH
  • Baujahr des Gebäudes Pflicht
  • Wohnfläche oder Pläne Pflicht
  • Angaben zu Heizung & Warmwasser Pflicht
  • Sanierungen (Dämmung, Fenster, Dach) Optional
  • Verbrauchsabrechnungen Nicht nötig
Nichtwohn- & Mischgebäude Büro · Praxis · Handel · Halle
  • Nutzungszonen und -flächen Pflicht
  • Angaben zu Lüftung/Kühlung & Beleuchtung Pflicht
  • Pläne oder Flächenaufstellung Pflicht
  • Bei Mischgebäuden: Wohn-/Gewerbeanteile Optional
  • Verbrauchsabrechnungen Nicht nötig

Die fachliche Seite

Warum Gewerbe anders gerechnet wird

Nutzungszonen, Beleuchtung, Lüftung, Kühlung, Prozesswärme: Ein Nichtwohngebäude ist energetisch kein großes Wohnhaus. Diese Faktoren bestimmen den Bedarf, und genau deshalb ordnen wir vor der Berechnung fachlich ein, welche Gebäudedaten benötigt werden. Der Endpreis beträgt 899 EUR.

Büros und Praxen, Einzelhandel und Gastronomie, Lager und Logistik, Werkstätten und Produktionsflächen, Praxis- und Bürogebäude mit gemischten Zonen. Vom 80-Quadratmeter-Büro bis zur Halle mit mehreren Nutzungsbereichen.

Was ist ein Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude in NRW?

Ein Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude weist den berechneten Energiebedarf eines Gebäudes aus, das nicht überwiegend dem Wohnen dient: Büro, Praxis, Laden, Gastronomie, Lager, Halle oder Werkstatt. Er wird aus Gebäudehülle, Anlagentechnik, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Nutzungszonen nach DIN 18599 berechnet, nicht aus den Abrechnungen früherer Nutzer.

Das betrifft in NRW ganz unterschiedliche Bestände: Büros in Köln und Düsseldorf, Gewerbe und Umnutzungen im Ruhrgebiet, Lager und Logistik in Duisburg, Mittelstand in Bielefeld und Ostwestfalen. Wie ein Gebäude zwischen Wohnen und Gewerbe einzuordnen ist, erklärt die Seite zum Mischgebäude.

Wann brauche ich in NRW einen Energieausweis für mein Nichtwohngebäude?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt und keine Ausnahme greift (§ 80 GModG). Sie legen ihn Interessenten spätestens bei der Besichtigung vor und übergeben ihn nach Vertragsschluss. Das Baujahr spielt keine Rolle.

Ab 01.01.2027 kommt die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags als Vorlageanlass hinzu, und die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt. Diese Pflicht ist Bundesrecht und gilt in NRW wie in jedem anderen Bundesland. Alle Anlässe im Detail: Energieausweis-Pflicht für Nichtwohngebäude.

Was gilt für Nichtwohngebäude in NRW bis 31.12.2026 und was ab 01.01.2027?

Bis Ende 2026 haben Sie die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, ab 2027 nicht mehr.

Rechtslage für Nichtwohngebäude nach dem GModG
ThemaBis 31.12.2026Ab 01.01.2027
Ausweisart bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, LeasingBedarfs- oder Verbrauchsausweis, freie Wahlnur Bedarfsausweis (§ 80 GModG neu)
Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertragskein eigener Anlassneuer Vorlageanlass
Baudenkmalvon den Pflichten des § 80 Absatz 3 bis 7 ausgenommenAusnahme entfällt, Ausweis nötig
Kleines Gebäudeausgenommen bei höchstens 50 m² Nutzflächeausgenommen bei weniger als 50 m² Nutzfläche
Effizienzklassekeine Klasse für NichtwohngebäudeKlassen A bis G
FormAusweis nach bisherigem Musterdigital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen
BerechnungsnormDIN V 18599:2018-09DIN/TS 18599:2025-10
Verbrauchsausweiszulässignur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen

Welche Effizienzklasse bekommt mein Nichtwohngebäude in NRW ab 2027?

Ab 01.01.2027 erhält ein Nichtwohngebäude erstmals eine Klasse von A bis G (§ 86 und Anlage 10a GModG in der ab 2027 geltenden Fassung). Maßstab ist das Verhältnis des berechneten Primärenergiebedarfs zu dem eines Referenzgebäudes: einem rechnerischen Zwilling mit gleicher Geometrie, Fläche und Nutzung, aber normierter Hülle und Technik. Wohngebäude behalten ihre Skala A+ bis H.

Klassen A bis G für Nichtwohngebäude (Anlage 10a GModG, ab 2027)
KlassePrimärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäude
Abis 1,0, nur für Nullemissionsgebäude
Büber 1,0 bis 1,48
Cüber 1,48 bis 1,97
Düber 1,97 bis 2,46
Eüber 2,46 bis 2,95
Füber 2,95 bis 3,5
Güber 3,5

Ist eine schlechte Klasse eine Sanierungspflicht?

Nein, der Ausweis informiert und verpflichtet nicht. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 01.01.2030 höchstens das 3,5-Fache und ab 01.01.2033 höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudes. Es gibt Erfüllungsfiktionen und Ausnahmen, etwa für Baudenkmäler, bei Abriss oder bei Betriebsaufgabe. Wer heute nach Bedarf rechnen lässt, sieht zonenweise, wo die Energie bleibt.

Bleibt mein Energieausweis von 2026 gültig?

Ja. Ein Energieausweis gilt nach § 79 Absatz 3 GModG zehn Jahre ab Ausstellung, auch ein Nichtwohngebäude-Ausweis ohne Klasse oder ein Verbrauchsausweis aus 2026. Eine Austauschpflicht gibt es nicht. Früher endet die Gültigkeit nur, wenn nach § 80 Absatz 2 ein neuer Ausweis nötig wird, etwa weil nach größeren Änderungen das ganze Gebäude neu berechnet wird.

Was kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude in NRW?

899 EUR Festpreis, für ein Mischgebäude ebenfalls 899 EUR. Der Preis gilt in Köln wie im kleinsten Ort in NRW, ohne Nachberechnung, wenn Ihre Halle mehr Zonen hat als gedacht. Vorher klärt die kostenlose Vorprüfung, welche Zonen und Unterlagen Ihr Objekt braucht. Alle Preise: Bedarfsausweis Kosten.

Welche Unterlagen brauche ich für mein Gewerbeobjekt?

Sie schicken uns, was Sie haben, Fotos genügen oft, wir erledigen den Rest. Fehlende Pläne ersetzen wir durch Annahmen, die wir mit Ihnen abstimmen.

Unterlagen für den Bedarfsausweis eines Nichtwohngebäudes
UnterlageWofür sie gebraucht wird
Grundrisse, Schnitte, FlächenaufstellungZuordnung von Flächen, Geschossen und Zonen
NutzungsbeschreibungBüro, Praxis, Lager, Handel, Gastronomie oder gemischte Nutzung
HeizungEnergieträger, Baujahr und System, am besten als Foto des Typenschilds
Lüftung und Kühlungbesonders relevant bei Büro, Praxis, Gastronomie und Handel
Beleuchtungbei Nichtwohngebäuden Teil der energetischen Betrachtung
ModernisierungenDämmung, Fenster, Technik und Umbauten gehen in die Berechnung ein

Wo erstellen Sie Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude, etwa in Düsseldorf, Dortmund oder Essen?

In ganz Nordrhein-Westfalen, digital und telefonisch vom Standort Köln aus, ohne Vor-Ort-Termin. Städteseiten mit lokalem Gebäudekontext gibt es unter anderem für Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Duisburg. Alle Orte laufen über dieselbe Vorprüfung zum selben Festpreis.

Für Gewerbeimmobilien bundesweit gibt es unser Angebot auch bei gewerbepass.de, mit eigener Seite für Nichtwohngebäude in Nordrhein-Westfalen und Stadtseiten für Düsseldorf, Dortmund und Essen.

Was muss in einer Anzeige für ein Nichtwohngebäude in NRW stehen?

Sobald ein Ausweis vorliegt, gehören in kommerzielle Anzeigen die Pflichtangaben nach § 87 GModG. Verantwortlich ist, wer die Anzeige veröffentlicht, also Eigentümer oder Makler; Makler haften selbst (BGH vom 05.10.2017, I ZR 232/16).

Pflichtangaben in Anzeigen für Nichtwohngebäude
ZeitraumPflichtangaben
Bis 31.12.2026Art des Ausweises, Endenergiewert für Wärme und Strom getrennt, wesentliche Energieträger
Ab 01.01.2027 bei neuen AusweisenAusweisart, Ausstellungsdatum, Primärenergiebedarf, Effizienzklasse, Baujahr, wesentliche Energieträger
Ausweise von vor 2027weiter die bisherigen Angaben (§ 112 GModG)

Fehlt der Ausweis oder fehlen Pflichtangaben, droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro (§ 108 GModG); häufiger kommt in der Praxis die Abmahnung.

Was gilt für ein Gebäude mit Wohnen und Gewerbe in NRW?

Bis Ende 2026 zwei Ausweise, die wir als Paket für 899 EUR ausstellen. Ab 01.01.2027 ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen, so wie beim Nichtwohngebäude, weil der Verbrauchsausweis dann nur noch für Gebäude zulässig ist, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Mehr dazu: Bedarfsausweis für Mischgebäude.

Worauf stützen sich diese Angaben?

Alle Rechtsaussagen auf dieser Seite beruhen auf dem Gebäudemodernisierungsgesetz und seiner Novelle vom 23. Juli 2026:

  • BGBl. 2026 I Nr. 226: Verkündungstext der Novelle, Artikel 2 enthält das neue Energieausweisrecht ab 01.01.2027.
  • § 79 GModG: Gültigkeit und Ausnahmen.
  • § 80 GModG: Ausstellung und Vorlage bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing.
  • § 82 GModG: Verbrauchsausweis.

Die Links auf gesetze-im-internet.de zeigen die heute geltende Fassung; das neue Ausweisrecht steht im Verkündungstext, Artikel 2.

Der Ablauf

So kommt Ihr Gewerbeobjekt zum Ausweis

Von der Einordnung der Nutzungszonen bis zur DIBt-Registrierung, ein planbarer Ablauf, der zu Verkaufs- und Vermietungsterminen passt.

  1. Eckdaten schicken

    Kontakt, vollständige Adresse und Gebäudedaten in einem Vorgang übermitteln.

  2. Fachliche Prüfung

    Wir ordnen Typ, Nutzung und Datenlage ein und sagen, welche Unterlagen wirklich fehlen.

  3. Berechnung & Registrierung

    Ausstellungsberechtigte Fachleute berechnen den Ausweis und registrieren ihn beim DIBt.

  4. Digitaler Ausweis

    Sie erhalten das registrierte Dokument digital, zehn Jahre gültig.

Häufige Fragen

Was Eigentümer von Gewerbeobjekten fragen

Was kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?

Der Endpreis beträgt 899 EUR. Die kostenlose Vorprüfung klärt vorher, welche Zonen, technischen Daten und Unterlagen für Ihr Objekt benötigt werden.

Mein Verbrauchsausweis ist noch gültig. Was passiert damit?

Bestehende Verbrauchsausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf, es gibt keine Austauschpflicht. Für Neuausstellungen ab dem 01.01.2027 brauchen Sie bei Verkauf oder Vermietung eines Nichtwohngebäudes jedoch den Energieausweis auf Basis der energetischen Bilanzierung (Bedarfsausweis). Wir sagen Ihnen, ob und wann Ihr Objekt betroffen ist.

Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Gewerbeobjekt?

In der Regel: Pläne oder Flächenaufstellungen, Angaben zu Heizung, Lüftung und Warmwasser, Baujahr und Nutzungsstruktur. Was genau für Ihr Objekt nötig ist, listen wir in der Vorprüfung konkret auf.

Brauche ich als Eigentümer in NRW ab 2027 für mein Nichtwohngebäude einen Bedarfsausweis?

Ja, wenn Sie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen und kein gültiger Energieausweis vorliegt. Nach § 80 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung ist für ein Nichtwohngebäude dann nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ist ab 2027 ein Vorlageanlass.

Welche Effizienzklasse bekommt mein Nichtwohngebäude ab 2027?

Nichtwohngebäude erhalten ab 1. Januar 2027 erstmals Klassen von A bis G. Maßstab ist das Verhältnis des Primärenergiebedarfs zum Referenzgebäude nach Anlage 10a GModG: A bis 1,0 und nur für Nullemissionsgebäude, G über 3,5. Wohngebäude behalten ihre Klassen A+ bis H.

Ist eine schlechte Klasse eine Sanierungspflicht?

Nein, der Ausweis selbst löst keine Pflicht aus. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 bzw. 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen, mit Erfüllungsfiktionen und Ausnahmen.

Gilt in Düsseldorf, Dortmund oder Essen etwas anderes als im übrigen NRW?

Nein. Die Pflicht zum Energieausweis ergibt sich aus dem Bundesgesetz und gilt in jeder Stadt in NRW gleich. Wir bearbeiten Anfragen aus ganz Nordrhein-Westfalen digital und telefonisch zum selben Festpreis.

Warten Sie nicht auf den Notartermin, um die Pflicht zu klären.

Schicken Sie die Eckdaten Ihres Objekts. Sie bekommen die fachliche Einordnung der Zonen und Anlagen; der bestätigte Endpreis beträgt 899 EUR.

Nichtwohngebäude einordnen lassen

Direkt aus unserer Inbox

Was Kunden uns schreiben

Echte Rückmeldungen von Eigentümern, Maklern und Verwaltungen, die ihren Energieausweis bei uns beauftragt haben.

5,0 von 5 aus 105 echten Kunden-E-Mails

„Ganz herzlichen Dank für die prompte Abwicklung und den tollen Service. Ich empfehle Sie sehr gern weiter.“

Martina Liedtke Bremen

„Wir schätzen Ihre zuverlässige und professionelle Arbeitsweise sehr und bedanken uns herzlich für die angenehme Zusammenarbeit. Wir behalten Sie selbstverständlich für zukünftige Projekte und Anfragen im Blick.“

Elyes Ben Brahim Longhi Immo/Consult Hannover

„Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. Das Ergebnis des Energieausweises überrascht den Eigentümer und mich sehr. Ich freue mich auf eine zukünftige Zusammenarbeit.“

Bianca Müller Seeluft Immobilien Husum